Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Montagen von Einbauküchen und Möbel, Bauleistungen und sonstige Montageleistungen

I. Geltungsbereich

Für alle Aufträge durch Verbraucher und Unternehmer, im weiteren AG (Auftraggeber) genannt, und der Firma Geppert Montagen, vertreten durch den Inhaber André Geppert, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.

II. Auftragsannahme

Ein Auftrag gilt als verbindlich angenommen, wenn er von der Firma Geppert Montagen auf dem Wege der schriftlichen Auftragsbestätigung, oder auf Elektronischem Wege nachweislich bestätigt wird.

III. Montage

1 Geppert Montagen übernimmt die Montage von Einbauküchen und Möbeln und die Befestigung oder Aufhängung an Massiv-Wänden.

Eine Gewähr dafür, dass die Bauteile an porösen Wänden in den dafür vorgesehenen Räumen tatsächlich aufgestellt, befestigt oder aufgehängt werden können, übernimmt Geppert Montagen nicht. Dieses Risiko sowie alle Schäden die dadurch entstehen können trägt alleine der AG.

Gegenstand des jeweiligen Auftrages ist allein die Montage der am vereinbarten Montagetag vor Ort vorhandenen Bauteile die den endsprechenden Auftrag betreffen. Bauteile die ohne Verschulden der Firma Geppert Montagen nicht am vereinbarten Montagetag vor Ort sind, aber im ursprünglichen Montageauftrag inbegriffen waren, entfallen ersatzlos aus dem Montageauftrag und verringern die vereinbarte Vergütung nicht.

2 Es ist Aufgabe des AG, die zu montierenden Bauteile am vereinbarten Montagetermin einwandfrei, unbeschädigt und vollständig für die Montage bereitzustellen. Vorschäden über Bauteile sind unaufgefordert vor Montagebeginn anzuzeigen.

3 Müssen Bauteile an einer Massiv- Wand oder an porösen Wänden befestigt oder aufgehängt werden, so ist der AG in zumutbaren Umfang verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage bei Dritten wie Hausverwaltung, Hausmeister, Wohnungsnutzer etc.). Hier hat der Kunde, der Firma Geppert Montagen vor Beginn über Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten unaufgefordert zu informieren.

4 Die Montage erfolgt am vereinbarten Montagetag zwischen 7.00 und 17.00 Uhr. Eventuell gegebene genaue Zeitzusagen innerhalb des Montagetages sind unverbindlich. Der Auftrag wird auf Regie bis zum Ende der Montage durchgeführt.

5 Ein Anschluss von Geräten, etc. an Versorgungsanschlüsse erfolgt ausschließlich an bauseitig vorhandene Anschlüsse, die in technisch einwandfreiem Zustand, frei zugänglich und in der Nähe bis 2,0 Meter der betreffenden Geräte sind.

5 Kündigt der AG den Auftrag später als bis zum 2. Werktag vor dem Montagetermin, so gilt die gesetzliche Regelung. Montageausfallkosten werden bei Ganztagesmontagen auf EUR 350,00 begrenzt. Ergeben sich kurzfristige Terminänderungen, die die Firma Geppert Montagen nicht zu verantworten hat, oder beeinflussen kann, werden die Kosten für die ursprüngliche Terminreservierung im vollen Umfang berechnet.

6 Geppert Montagen haftet dem AG grob fahrlässiger Verursachung durch ihn, seine Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Geppert Montagen nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt vorstehende Haftungsbegrenzung nicht, Geppert Montagen haftet für solche Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

7 Beim Wiederaufbau von einer Küche oder Möbel ist Geppert Montagen berechtigt untüchtige Bauteile wie Siphon, Schrauben, Beschläge, Winkeleisen, flexible Schläuche und Stromkabel usw. durch neue Bauteile kostenpflichtig zu ersetzen.

8 Bei Anschlüssen von kundeneigenen Geräten übernimmt Geppert Montagen keine Garantie und Haftung für Schäden aller Art.

9 Bei Starkstromanschlüssen ohne spezielle Befestigungsmaterialien über 5 Meter übernehmen Geppert Montagen keine Haftung. Für das spezielle Befestigungsmaterial sorgt der Auftraggeber oder dessen Stellvertreter oder wird nach Absprache mit Geppert Montagen besorgt und extra abgerechnet.

10 Bei nicht planmäßigen Sonderarbeiten, spezielle Umbauten und Änderungsarbeiten übernimmt Geppert Montagen keine Haftung.

11 In dem mit dem AG vereinbarten Stundensatz sind keine Schwertransporte ab 100 kg, Fahrzeugkosten, Transportkosten, Arbeitsmaterial, Auslagen, Gebühren, Entsorgungen, Arbeiten an Steckdosen sowie das Ausstanzen von einem Loch im Waschbecken zur Befestigung von einem Wasserhahn enthalten.

12 Sind Wandverkleidungen aus Holz, Kunststoff, Glas oder anderen Materialien im Nieschenbereich eingeplant, werden pro Bohrung, für vorgesehene Schalter, Steckdosen oder anderen Ausarbeitungen, 3,50 € zusätzlich berechnet.

Bei geplanten Nieschenverkleidungen hat der AG im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, das keinerlei Elektroinstallationen im Nieschenbereich montiert sind. Sollte bei Montagebeginn die Elektroinstallation schon abgeschlossen sein, hat der AG unverzüglich eine Demontage zu veranlassen. Dieses kann auch durch die Firma Geppert Montagen vorgenommen werden, was zusätzlich je Aus- bzw. Einbau mit 4,50€ je Unterputzdose berechnet wird.

13 Die Abrechnung von einer Montage erfolgt nach reinem Zeitaufwand plus etwaiger Anfahrtskosten, Kilometergeld ab 15 Km.

14 Auf Kundenwunsch schließt Geppert Montagen Herde auch auf Normalstrom an. Geppert Montagen übernimmt hierfür jedoch keine Haftung für Folgeschäden.

IV. Zahlung

1 Montageleistungen sind nach Beendigung der Montage auf das Konto der Firma Geppert Montagen in voller Höhe bis zum Fälligkeitsdatum zu überweisen. Mängel die nicht durch fehlerhafte Montage oder fehlende Bauteile zustande gekommen sind, berechtigen den AG zu keinerlei Minderungen der Zahlung.

2 Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.

V. Rechtswirksamkeit

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung von handwerklichen Dienstleistungen für Montagen von Einbauküchen und Möbel.

Stand Juni 2018

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